Sternenkinder

Sternenkinder haben bereits den Himmel gesehen,
bevor sie das Licht der Welt erblickten.


Wir stehen Ihnen in dieser schweren Zeit zur Seite und kümmern uns um alle notwendigen Schritte. Ihr Sternenkind kann Ihren Vorstellungen entsprechend von uns bestattet werden.
Es gibt viele Möglichkeiten den Abschied ihres Sternenkindes so individuell als möglich zu gestalten.


Wir nehmen uns die Zeit die Sie benötigen :
Rufen Sie uns gerne unter der Tel. +43 5574 869 66 an
oder wenden Sie sich per Email an unser Team.

 

Wir möchten Fotos von unserem Kind


Die 2021 ins Leben gerufene Verein VergissMichNicht – Sternenkinder Fotografie hat es sich zum Auftrag gemacht, Eltern in dieser besonders schwierigen Situation bestmöglich zu unterstützen und ihnen den Wunsch nach Fotografien von ihren Kindern zu erfüllen.

Still und doch nicht leise.

Die Stille Geburt ist nicht still. Sie betrifft neben den betroffenen Müttern oft die gesamte Familie.
Ein solch tragisches Ereignis wird, wenn überhaupt, nur vom direkten Umfeld der betroffenen Familien wahrgenommen. Im Durchschnitt erleidet jede 3. bis 4. Frau in ihrem Leben einmal eine Fehlgeburt und somit gibt es sehr viele betroffene Familien im Land. Man spricht jedoch nur im engsten Kreis darüber.
Oft bleibt ein kleiner Fußabdruck auf einem Blatt Papier, eventuell ein Schnappschuss mit dem Handy oder ein kleiner Schmetterling, den die Hebammen liebevoll dem Sternenkind mit auf den Weg geben, die einzige Erinnerung.


In den vergangenen Jahren gab es in Bezug auf die Sternenkinder ein neues offeneres Bewusstsein.
Mit der Möglichkeit der Aufnahme ins Personenstandsregister und dem Friedhof für Sternenkinder in Rankweil gab man auch den kleinen Engeln eine eigene Identität und den Eltern einen Platz für ihre Erinnerung und der Trauer.


Das Team der Sternenkinder Fotografie Vorarlberg: Vorstand: v.l.n.r Andreas Uher, Carola Eugster, Yasmin Jäger

Kontakt:
VergissMeinNicht – Sternenkinder Fotografie

Obmann Andreas Uher
andreas@vergiss-mein-nicht.at
sternenkind-fotografie.at

Tel. +435574 22550


Wie ist die gesetzliche Lage in Österreich?


Unterschieden wird zwischen Fehl-, Tot- und Lebendgeburt


In Österreich wird grundsätzlich zwischen einer Lebendgeburt, einer Totgeburt, einer Fehlgeburt und einer Curettage unterschieden. Je nach Art der Geburt verändert sich das Recht auf Namensgebung (sprich die Eintragung in das Personenstandsregister) sowie das Recht auf Wochenschutz.

Lebendgeburt

  • Wird ein Baby lebend geboren, erhält es offiziell sowohl Vor- als auch Nachnamen,der in der Geburtsurkunde festgehalten wird.
  • Es wird außerdem eine Sterbeurkunde erstellt.
  • Bei einer Lebendgeburt haben Mütter ein Anrecht auf acht Wochen Wochenschutz,bestätigt die Ärztin/der Arzt.
  • Bei einer Frühgeburt sind es zwölf Wochen.

Totgeburt

  • Bei einer Totgeburtwird nur ein Vorname vergeben, der auf der Urkunde für die Totgeburt, dem Sterbebuch, eingetragen wird.
  • Es wird aber keine offizielle Geburtsurkunde erstellt.
  • Mütter haben ein Recht auf acht Wochen Wochenschutz, bei einem Kaiserschnitt oder bei Mehrlingen sind es sogar zwölf Wochen.

Fehlgeburt (med. Abortus)

  • Wiegt ein Baby bei der Geburt weniger als 500 Gramm,wird es als Fehlgeburt
  • Für solche Geburten war lange Zeit keine Eintragung ins Personenstandregister vorgesehen, diese Regelung wurde auch als 500 Gramm Grenze bezeichnet. Seit einer Änderung des Gesetzestextes 2014 ist es aber möglich, auch Sternenkinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht auf Wunsch der Mutter offiziell in ein Namensregister eintragen zu lassen.
  • Gesetzlich haben Mütter bei einer Fehlgeburt keinen Anspruch auf Wochenschutz, können sich jedoch umgehend von ihrem Hausarzt krankschreiben

Curettage

  • Die Curettage, auch Ausschabung genannt, ist ein operativer Eingriff, bei der die Gebärmutter mit einem Curette-Messer ausgeschabt wird. Sie kommt einer Fehlgeburt gleich.
  • Bei diesem Eingriff erhalten die Eltern keinerlei Dokumente über ihr Kind.
    Es erfolgt also auch keine offizielle Namensgebung.
  • Auch bei einer Curettage haben Mütter kein Anrecht auf Wochenschutz, können sich jedoch ebenfalls von ihrem Hausarzt krankschreiben