Wir stehen Ihnen in dieser schweren Zeit zur Seite und kümmern uns um alle notwendigen Schritte. Ihr Sternenkind kann Ihren Vorstellungen entsprechend von uns bestattet werden.
Es gibt viele Möglichkeiten den Abschied ihres Sternenkindes so individuell als möglich zu gestalten.
Wir nehmen uns die Zeit die Sie benötigen :
Rufen Sie uns gerne unter der Tel. +43 5574 869 66 an
oder wenden Sie sich per Email an unser Team.
Die 2021 ins Leben gerufene Verein VergissMichNicht – Sternenkinder Fotografie hat es sich zum Auftrag gemacht, Eltern in dieser besonders schwierigen Situation bestmöglich zu unterstützen und ihnen den Wunsch nach Fotografien von ihren Kindern zu erfüllen.
Still und doch nicht leise.
Die Stille Geburt ist nicht still. Sie betrifft neben den betroffenen Müttern oft die gesamte Familie.
Ein solch tragisches Ereignis wird, wenn überhaupt, nur vom direkten Umfeld der betroffenen Familien wahrgenommen. Im Durchschnitt erleidet jede 3. bis 4. Frau in ihrem Leben einmal eine Fehlgeburt und somit gibt es sehr viele betroffene Familien im Land. Man spricht jedoch nur im engsten Kreis darüber.
Oft bleibt ein kleiner Fußabdruck auf einem Blatt Papier, eventuell ein Schnappschuss mit dem Handy oder ein kleiner Schmetterling, den die Hebammen liebevoll dem Sternenkind mit auf den Weg geben, die einzige Erinnerung.
In den vergangenen Jahren gab es in Bezug auf die Sternenkinder ein neues offeneres Bewusstsein.
Mit der Möglichkeit der Aufnahme ins Personenstandsregister und dem Friedhof für Sternenkinder in Rankweil gab man auch den kleinen Engeln eine eigene Identität und den Eltern einen Platz für ihre Erinnerung und der Trauer.
Kontakt:
VergissMeinNicht – Sternenkinder Fotografie
Obmann Andreas Uher
andreas@vergiss-mein-nicht.at
sternenkind-fotografie.at
Tel. +435574 22550
In Österreich wird grundsätzlich zwischen einer Lebendgeburt, einer Totgeburt, einer Fehlgeburt und einer Curettage unterschieden. Je nach Art der Geburt verändert sich das Recht auf Namensgebung (sprich die Eintragung in das Personenstandsregister) sowie das Recht auf Wochenschutz.